Finanzierung und Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – Zu verfassungsrechtlichen Fragen der Errichtung eines Gesundheitsfonds und eines Spitzenverbandes Bund
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Peter Axer
Das in wesentlichen Teilen am 1.4.2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (BGBl. I, 378 ff.) sah sich vehementer Kritik und Protesten ausgesetzt. Nahezu einhellig stieß es auf Ablehnung bei den Krankenkassen, den Leistungserbringern oder der privaten Krankenversicherung, ganz zu schweigen von der politischen Opposition. Aber auch in der das Gesetz tragenden Großen Koalition von CDU/CSU und SPD gab es im Bundestag zum Teil erhebliche Widerstände. Im Bundesrat drohten zudem einzelne von CDU/CSU regierte Bundesländer Ende des Jahres 2006 wegen zu hoher finanzieller Belastungen „ihrer“ Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds im Bundesrat der Gesundheitsreform nicht zuzustimmen. „Murks“, „viel Rhetorik, wenig Substanz“, „Placebo-Reform“, „ein Stück aus dem Tollhaus“, „Einstieg in die Staatsmedizin“, „keine Reform wäre besser als diese“ sind nur einige der kritischen Äußerungen zum Wettbewerbsstärkungsgesetz. Im Zentrum der Kritik stand und steht dabei die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesundheitsfonds sowie die Errichtung eines Spitzenverbandes Bund.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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