Startseite Rechtswissenschaften Anfragebeschluss des 3 Strafsenats des BGH: Kann die Einziehung des durch eine Straftat erlangten Wertes des Tatertrags nach § 76 a Abs. 2 Satz 1 StGB im subjektiven Verfahren auch dann angeord-net werden, wenn das Verfahren wegen der Straftat im Urteil wegen Verjährung eingestellt wurde?
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Anfragebeschluss des 3 Strafsenats des BGH: Kann die Einziehung des durch eine Straftat erlangten Wertes des Tatertrags nach § 76 a Abs. 2 Satz 1 StGB im subjektiven Verfahren auch dann angeord-net werden, wenn das Verfahren wegen der Straftat im Urteil wegen Verjährung eingestellt wurde?

BGH, Beschluss vom 10. August 2021 – 3 StR 474/19
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Veröffentlicht/Copyright: 9. März 2022
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Online erschienen: 2022-03-09
Erschienen im Druck: 2022-03-08

© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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